Dr. med. Constance Thies – Frauenärztin Wedel
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe Dr. med. Constance Thies
Suchen Sie eine Fachärztin für Gynäkologie & Geburtshilfe in Wedel ? Ihre Frauenärztin: Dr. med. Constance Thies, Mitglied beim GRW- Gesundheitsnetz Wedel und beim Berufsverband für Frauenärzte.
Sprachen: deutsch, französisch, englisch.
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Melden Sie sich bitte vorab telefonisch, dann können wir Notfalltermine besser in den Praxisablauf integrieren.
Dadurch verringert sich Ihre Wartezeit.
Unsere Öffnungszeiten:
Frauenärztin Wedel, Dr. med. Constance Thies
Bahnhofstraße 41, 22880 Wedel, Deutschland
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*Offene Sprechstunde/Notfalltermine: Mo-Do 10h-11h – Fr. 10h-10.30h
**Bei dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich wenden an: ärztlicher Bereitschaftsdienst der KVSH unter 116117. Bei lebensbedrohlichen Notfällen Notruf 112. Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Anlaufpraxis des Klinikum Pinneberg, Fahltskamp 74 oder: Anlaufpraxis im Klinikum Elmshorn, Agnes-Karll- Allee 17
Leistungsspektrum
Empfängnisverhütung
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um die richtige Methode der Verhütung für Sie zu finden
Impfungen
Mutterschaftsvorsorge
Mädchensprechstunde
Harninkontinenz Sprechstunde
Psychosomatische Grundversorgung
Gynäkologischer Ultraschall
Gynäkologische Vor und Nachsorge
Beratung bei ungeplanter Schwangerschaft
Fetomaternale Doppleruntersuchung
Disease Management Programm Brustkrebs
Onkologische Nachsorge in der Gynäkologie
IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen
Wunschultraschall
Gynäkologischer Ultraschall
Wunschultraschall in der Schwangerschaft
Depot-Kontrazeptivum
langfristige Verhütungsmethoden
zuverlässige Verhütung
Reiseimpfungen
Brustultraschall
Verbesserung der Vorsorge bei Beschwerden in der Brust
Hormonuntersuchung
Schlafstörungen
Haarausfall und Akne
IUD-Spirale
Kupferspirale
Einlage/Kontrolle/Entfernung
Hormonimplantat
zuverlässige Verhütung für 3 Jahre
Einlage/Kontrolle/Entfernung
Wunsch-Laborleistungen
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Praxis?
Zentral im Zentrum von Wedel, in der Bahnhofstraße 41, PLZ: 22880
TEL: 04103/7363
Wann sollte ich zum ersten Mal zum Frauenarzt gehen?
Als Frauenärztin behandele ich Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brust. Außerdem betreue ich Patientinnen mit Kinderwunsch, in der Schwangerschaft oder auch bei Fragen zu Verhütung und bei ungeplanten Schwangerschaften.
Das Auftreten der ersten Regelblutung, die Menarche, kennzeichnet das Erreichen der geschlechtsreifen Phase im Leben einer Frau. Etwa 2 Jahre vor der Menarche zeigt sich das Schamhaar- und Brustwachstum. Im Allgemeinen tritt die erste Regelblutung im Alter von 10 bis 16 Jahren auf, der Durchschnitt liegt bei 12,5 Jahren. Die Periodenblutungen (Menstruationen) können in der Anfangszeit noch unregelmäßig auftreten.
Sollte die Menarche zu früh auftreten, oder mit Erreichen des 16. Lebensjahres noch nicht eingesetzt haben, wäre es sinnvoll, sich vom Frauenarzt untersuchen zu lassen.
Auch bei sehr schmerzhaften Regelblutungen (Dysmenorrhoen) oder bei sehr lang anhaltenden starken Blutungen (Hypermenorrhoe) ist es notwendig, sich vom Frauenarzt untersuchen und beraten zu lassen. Hier kann eine hormonelle Verhütungsmethode die Beschwerden lindern.
Sollte die Menstruation nicht oder nur sehr schwach auftreten, kann eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit vorliegen, die abgeklärt werden muß. Hier kann ich als Frauenärztin klären, ob eine Ursache wie Streß oder starke Gewichtsabnahme zum Ausbleiben der Regelblutung führt, oder ob gravierendere Ursachen zugrunde liegen.
Kann ich meinen Freund zum Frauenarzt mitnehmen?
Fragen der Verhütung und der Schutz vor sexuell übertragenen Erkrankungen betreffen durchaus beide Partner. Und wenn eine Schwangerschaft geplant ist oder besteht, hat der Partner ein berechtigtes Interesse, bei der Beratung dabei zu sein.
Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihren Partner gerne zum Frauenarztbesuch mitbringen.
Eine Impfung gegen Humane Papillom- Viren ist sowohl bei Mädchen, als auch bei Jungen bis zum Alter von 18 Jahren eine Kassenleistung, die bei beiden auch durch den Frauenarzt erfolgen kann.
Die Infektion mit den Humanen Papillom- Viren kann zu Genitalwarzen, sowie bei Frauen zu Zellveränderungen am Gebährmutterhals bis hin zum Gebährmutterhalskrebs führen, bei Männern können Peniskarzinome und Analkarzinome verursacht werden.
Die Impfung ist gut verträglich und wird auch von der STIKO in der Altersgruppe von 9-18 Jahren empfohlen.
Wie läuft die Untersuchung beim Frauenarzt ab?
Bei der Erhebung der Anamnese wird von unserer Seite nach Ihren Vorerkrankungen, nach Medikamenteneinnahme, nach Allergien gefragt, wir klären, ob es in Ihrer Familie zu einer Häufung von Erkrankungen wie Tumorerkrankungen oder Gerinnungsstörungen gekommen ist, die unter Umständen genetisch weitervererbt werden könnten.
So kann es sein, daß bei familiärer Brust- oder Eierstockkrebserkrankung eine intensivierte Vorsorge bei Ihnen erforderlich ist.
Bei familiären Gerinnungsstörungen, die mit einem erhöhten Risiko für Gefäßverschlüsse (Thrombosen, Embolien) einhergehen, kann die Einnahme einer Pille/ eines kombinierten Kontrazeptivums unter Umständen kontraindiziert sein. Wir beraten Sie über Alternativen zu den hormonellen Verhütungsmethoden.
Sie werden zu Ihrem bisherigen Zyklus befragt. Die Stärke der Periode, das Auftreten von starken Regelschmerzen, eine unregelmäßige Periode mit hormonellen Störungen der Haut wie Akne, vermehrtes Haarwachstum, Gewichtsproblemen, können Hinweise auf bestehende gynäkologische Erkrankungen sein.
Wenn Sie beschwerdefrei sind, ist eine gynäkologische Untersuchung erst erforderlich, wenn Sie schon Geschlechtsverkehr hatten. Sind Sie noch Jungfrau, kann bei Beschwerden auch eine Ultraschalluntersuchung vom Abdomen aus erfolgen.
Bei der Vorsorgeuntersuchung wird die Brust untersucht und abgetastet, es erfolgt auf dem gynäkologischen Stuhl eine Untersuchung der Vulva, der Vagina und des Gebährmutterhalses, ein Abstrich aus dem Cervixkanal wird entnommen. Die Gebährmutter und die Eierstöcke werden bimanuell abgetastet.
Bis zum 25. Lebensjahr erhalten Frauen eine jährliche Untersuchung auf eine Chlamydieninfektion als Kassenleistung.
Ab dem 50. Lebensjahr empfiehlt man zur Darmkrebsvorsorge eine jährliche Untersuchung des Stuhls mit einem immunologischen Stuhltest auf okkultes Blut im Stuhl. Ab dem 55. Lebensjahr kann man sich aussuchen, ob man einmal alle 10 Jahre eine Darmspiegelung machen lassen möchte oder stattdessen alle 2 Jahre einen immunologischen Stuhltest durchführen lassen möchte.
Ab dem 50. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen eine Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) alle 2 Jahre.
Diese Vorsorgeuntersuchungen können bei begründetem Verdacht auf eine Erkrankung oder bei familiär erhöhtem Risiko intensiviert werden.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) die Vorsorge zu verbessern.
Wie erfolgt die Mutterschaftsvorsorge in der Schwangerschaft?
Die ärztliche Mutterschaftsvorsorge beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft und mit der Bestimmung des Schwangerschaftsalters. Es erfolgt eine Beratung der Mutter bezüglich der Ernährung, den Risiken in der Schwangerschaft im Hinblick auf Infektionskrankheiten oder anderen Noxen, die das ungeborene Kind gefährden können.
Die Mutterschaftsvorsorge umfaßt die Abklärung folgender Erkrankungen:
• Röteln
• HIV
• Syphilis
• Hepatitis B
• Chlamydien
Mit der Mutterschaftsvorsorge wird die Schwangere auf die wesentlichen Infektionskrankheiten, die vor allem bei einem Erstkontakt in der Schwangerschaft gravierende Folgen für Mutter und Kind haben können, untersucht.
Sie werden über die Möglichkeiten vorgeburtlicher Untersuchungen wie Ersttrimester-Screening, Nackenfaltenmessung, erweiterte Ultraschalldiagnostik, Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie sowie NIPT (nicht-invasiver Pränatal-Test) informiert. Einige dieser Untersuchungen können nur in spezialisierten Zentren durchgeführt werden, wir vermitteln Ihnen gerne einen Termin.
Bis zur 30. SSW werden Sie alle 4 Wochen zur Untersuchung einbestellt, Danach erfolgt die Kontrolle in 2-wöchigen Abständen und ab dem Entbindungstermin alle 2 Tage.
Die Krankenkasse sieht im normalen Schwangerschaftsverlauf 3 Ultraschallkontrolle vor, die in der 10., 20. Und 30. Schwangerschaftswoche stattfinden.
Ab der 24. Schwangerschaftswoche führen wir ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes bei Ihnen durch.
Bei Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Blutflußmessungen des mütterlichen und fetalen Gefäßsystems (fetomaternale Doppleruntersuchung), zusätzliche Wehenaufzeichnung (Tokogramm) oder Herztonaufzeichnungen des Feten (Cardiotokogramm –CTG) erforderlich sein.
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